34a Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Der Unterschied, die Kosten und ob es online geht
Für viele Jobs im Sicherheitsdienst reicht die Unterrichtung: 40 Stunden bei der IHK, ohne Prüfung. Für fünf Tätigkeiten verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung. Hier steht, welche das sind, was beides kostet und warum es den „34a online“ so nicht gibt.
Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten will, braucht einen von zwei Nachweisen der IHK: die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung. Beide werden umgangssprachlich „34a-Schein“ genannt, sind aber sehr verschieden. Die Unterrichtung ist Teilnahme ohne Prüfung. Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, und nur sie öffnet alle Tätigkeiten.
Der Unterschied auf einen Blick
| Unterrichtung | Sachkundeprüfung | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO, Bewachungsverordnung | § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO |
| Umfang | 40 Unterrichtsstunden bei der IHK | Prüfung, Vorbereitung frei wählbar |
| Prüfung | keine; Bescheinigung bei Teilnahme ohne Fehlzeiten | schriftlich 120 Minuten, mündlich etwa 15 Minuten |
| Wofür sie reicht | einfache Bewachung, z. B. Objektschutz | alle Tätigkeiten, auch die fünf besonders konfliktträchtigen |
| Kosten | legt jede IHK fest, z. B. 520 Euro in Frankfurt | legt jede IHK fest |
Wichtig für die Wahl: Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr. Umgekehrt gilt das nicht.
Wofür die Unterrichtung nicht reicht
§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO zählt fünf Tätigkeiten auf, für die die Bescheinigung über die Unterrichtung nicht genügt. Für sie brauchst du die bestandene Sachkundeprüfung:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, etwa als Citystreife oder im Einkaufszentrum
- Schutz vor Ladendieben, also die Arbeit als Ladendetektiv
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und vergleichbaren Einrichtungen in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Wenn du eine dieser Stellen anstrebst, ist die Unterrichtung ein Umweg: Du würdest 40 Stunden investieren und trotzdem die Prüfung brauchen.
- Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv)
- Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft in leitender Funktion
- Objektschutz auf einem umzäunten Werksgelände
- Empfangsdienst in einem Bürogebäude
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Richtig: A, B · Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv) · Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft in leitender Funktion
Der Katalog des § 34a Abs. 1a GewO nennt abschließend die sachkundepflichtigen Tätigkeiten; einfache Objekt- und Empfangsdienste fallen nicht darunter.
Kurz gesagt: Ladendetektiv und Leitung einer Unterkunft: Prüfung. Werkschutz und Empfang: Unterrichtung reicht.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „… Schutz vor Ladendieben, … Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen … in leitender Funktion …“
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreife)
- Einlasskontrolle in Diskotheken (Türsteher)
- Pförtner im nicht öffentlichen Werkschutz
- Revierfahrten auf einem Betriebsgelände
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Richtig: A, B · Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreife) · Einlasskontrolle in Diskotheken (Türsteher)
Die Sachkunde ist Pflicht u. a. für Citystreifen, Ladendetektive, Türsteher sowie leitende Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen. Einfacher Objektschutz braucht nur die Unterrichtung.
Kurz gesagt: Türsteher und Citystreife: Prüfung nötig. Werkspförtner: nur Unterrichtung.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „… bedürfen der Sachkunde: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum …, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken …“
- Eine bestandene Prüfung, die für die konfliktträchtigen Katalogtätigkeiten vorgeschrieben ist
- Dasselbe wie die Unterrichtung
- Eine freiwillige Zusatzqualifikation ohne Rechtsfolge
- Nur für Führungskräfte relevant
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Richtig: A · Eine bestandene Prüfung, die für die konfliktträchtigen Katalogtätigkeiten vorgeschrieben ist
Die Sachkunde ist die höhere, prüfungsgebundene Stufe für Citystreife, Türsteher, Ladendetektiv und leitende Unterkunfts-/Großveranstaltungsbewachung.
Kurz gesagt: Sachkunde = bestandene Prüfung, Pflicht für die heiklen Jobs.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „… für die … Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung erforderlich.“
- Die Unterrichtung ist bloße Teilnahme ohne Leistungsnachweis
- Beide enden mit einer identischen schriftlichen und mündlichen Prüfung
- Die Unterrichtung ist anspruchsvoller und schwerer als die Sachkundeprüfung
- Beide sind rechtlich dasselbe und nur unterschiedlich benannt
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Richtig: A · Die Unterrichtung ist bloße Teilnahme ohne Leistungsnachweis
Die Sachkundeprüfung verlangt bestandene Leistungen. Teilnahme (Unterrichtung) ≠ Prüfung (Sachkunde). Die Katalogtätigkeiten verlangen die bestandene Prüfung, nicht nur Anwesenheit.
Kurz gesagt: Unterrichtung = da gewesen. Sachkunde = bestanden.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „… Personen …, die an einer Unterrichtung … teilgenommen haben …; für die … Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung erforderlich.“
So läuft die Unterrichtung ab
Die Unterrichtung ist ein mündlicher Unterricht von 40 Stunden, bei der IHK Frankfurt am Main zum Beispiel an fünf Tagen. Sie vermittelt die Rechte und Pflichten einer Wachperson und deren praktische Anwendung, so beschreibt § 4 der Bewachungsverordnung ihren Zweck. Eine Prüfung gibt es nicht: Die IHK stellt die Bescheinigung aus, wenn du ohne Fehlzeiten teilgenommen hast.
Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse, denn der Unterricht ist mündlich. Die IHKs verlangen dafür in der Regel das Niveau B1 oder einen entsprechenden Schul- oder Berufsabschluss.
Nach der Unterrichtung darfst du noch nicht sofort loslegen. Dein Arbeitgeber meldet dich im Bewacherregister an, und erst nach der Freigabe durch die Behörde darfst du eingesetzt werden.
- 40 Unterrichtsstunden bei der Industrie- und Handelskammer
- 8 Unterrichtsstunden als eintägige Einweisung beim Arbeitgeber
- 160 Unterrichtsstunden verteilt über ein komplettes Ausbildungsjahr
- Keine feste Stundenzahl, die Dauer legt jeder Betrieb selbst fest
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Richtig: A · 40 Unterrichtsstunden bei der Industrie- und Handelskammer
Die 40-Stunden-Unterrichtung ist die Grundstufe (bloße Teilnahme, keine Prüfung); die Sachkundeprüfung ist die höhere, prüfungsgebundene Qualifikation für die Katalogtätigkeiten.
Kurz gesagt: Unterrichtung = 40 Stunden zuhören. Sachkunde = eine echte Prüfung bestehen.
Rechtsgrundlage: BewachV (Unterrichtung) · „Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe umfasst 40 Unterrichtsstunden und wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.“
- Erst nach Teilnahme an der Unterrichtung UND nach der Freigabe im Bewacherregister
- Bereits am Tag der Anmeldung zur Unterrichtung, noch vor deren Beginn
- Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, unabhängig von jeder Schulung
- Nach einem beliebigen Probemonat, in dem noch keine Nachweise nötig sind
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Richtig: A · Erst nach Teilnahme an der Unterrichtung UND nach der Freigabe im Bewacherregister
Beides muss vorliegen: die Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) UND die Registerfreigabe. Fehlt eines, ist der Einsatz verboten und bußgeldbewehrt.
Kurz gesagt: Erst Schulung + Register-Freigabe, dann erst in den Dienst.
Rechtsgrundlage: § 34a Abs. 1a GewO · „Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die … an einer Unterrichtung teilgenommen haben …“
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden
- Die örtliche Industrie- und Handelskammer
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz
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Richtig: A · Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Seit Juli 2020 liegt das Register beim BAFA (zuvor Statistisches Bundesamt im Aufbau); IHKs prüfen die Sachkunde, führen aber nicht das Register.
Kurz gesagt: Register = BAFA. Prüfung = IHK. Zwei verschiedene Häuser.
Rechtsgrundlage: § 11b Abs. 1 GewO · „Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt ein Bewacherregister …“
Kann man die 34a Unterrichtung online machen?
Das ist die häufigste Frage zu diesem Thema, und die Antwort ist unbequem. Die Unterrichtung ist ein Verfahren der IHK: Nur die Kammer stellt die Bescheinigung aus, und sie unterrichtet mündlich mit Anwesenheitspflicht, in der Regel vor Ort. Ein reiner Online-Kurs eines privaten Anbieters ersetzt diese Bescheinigung nicht.
Was online sehr gut funktioniert, ist das Lernen. Für die Unterrichtung musst du nichts vorbereiten. Für die Sachkundeprüfung dagegen schon, und genau dort zahlt sich Üben am Handy aus: Die Prüfung fragt die neun Sachgebiete ab, und wer die Rechtsgrundlage zu jeder Antwort kennt, besteht sie.
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Welcher Nachweis ist der richtige für dich?
- Du willst schnell in den Objektschutz einsteigen? Dann reicht die Unterrichtung, und dein künftiger Arbeitgeber sagt dir meist, welchen Nachweis er erwartet.
- Du willst als Ladendetektiv, Türsteher oder in der Citystreife arbeiten, oder später leiten? Dann führt kein Weg an der Sachkundeprüfung vorbei. Sie ersetzt die Unterrichtung, also kannst du dir den Umweg sparen.
- Du weißt es noch nicht? Die Sachkundeprüfung ist der Nachweis, der alle Türen öffnet.
Wie die Prüfung abläuft, was sie kostet und wie du dich anmeldest, steht im Überblick zur Sachkundeprüfung 34a. Wie die Prüfungsfragen aussehen, zeigen unsere 36 Prüfungsfragen mit Lösung.
Quellen: § 34a Gewerbeordnung (gesetze-im-internet.de), § 4 Bewachungsverordnung, IHK Frankfurt am Main „Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO“, IHK Dresden „Sachkundeprüfung & Unterrichtungsnachweis im Bewachungsgewerbe“.
Häufige Fragen
Was ist die 34a Unterrichtung?
Ein 40-stündiger mündlicher Unterricht bei der IHK über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Bewachungsgewerbes. Es gibt keine Prüfung. Wer ohne Fehlzeiten teilnimmt, erhält eine Bescheinigung der IHK.
Kann man die 34a Unterrichtung online machen?
Die IHKs führen die Unterrichtung als mündlichen Unterricht mit Anwesenheitspflicht durch, in der Regel vor Ort. Online lernen kannst du den Stoff, den Nachweis stellt aber nur die IHK aus. Ob deine Kammer Termine in einem anderen Format anbietet, steht auf ihrer Seite.
Was kostet die Unterrichtung?
Das legt jede IHK selbst fest. Bei der IHK Frankfurt am Main kostet sie 520 Euro für 40 Stunden an fünf Tagen.
Brauche ich die Unterrichtung, wenn ich die Sachkundeprüfung bestanden habe?
Nein. Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr. Umgekehrt reicht die Unterrichtung für fünf Tätigkeiten nicht aus.
Für welche Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht?
Für Kontrollgänge im öffentlichen Raum, den Schutz vor Ladendieben, den Einlass von Diskotheken sowie in leitender Funktion für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Dafür verlangt § 34a GewO die Sachkundeprüfung.