Was zwischen dem Entschluss und dem Schein liegt — Anmeldung, Gebühren, Prüfungstag und Wiederholung.
Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer deines Bezirks, nicht die deines Arbeitgebers. Die Anmeldung läuft in der Regel online, mit Personalausweis und Anmeldegebühr. Ein Vorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung — du kannst dich direkt zur Prüfung anmelden.
Der wichtigste praktische Hinweis: Die Kammern prüfen zwar meist monatlich, aber die Plätze sind knapp. Sechs bis zwölf Wochen Wartezeit sind normal. Melde dich an, bevor du mit dem Lernen fertig bist, nicht danach — sonst wartest du mit fertigem Wissen auf einen Termin und vergisst wieder die Hälfte.
Die genauen Beträge legt jede Kammer selbst fest; die Gebührenordnung steht auf ihrer Website.
Im Prüfungsmodus 07/2025 sind es 82 Aufgaben über 120 Punkte in 120 Minuten, bestanden ab 60 Punkten. Entscheidend und oft zu spät verstanden: Bewertet wird pro Antwort, nicht pro Frage. Bei Aufgaben mit mehreren richtigen Antworten kostet jedes falsche Kreuz. Das Ratekreuz „zur Sicherheit“ ist damit keine kostenlose Option mehr, sondern ein kalkulierter Punktverlust.
Rechnerisch stehen dir gut 1,5 Minuten pro Aufgabe zur Verfügung. Das reicht bequem — solange du nicht an einer einzelnen Frage hängen bleibst. Markieren, weitergehen, am Ende zurückkommen.
Wer den schriftlichen Teil besteht, wird zum Fachgespräch geladen. Es dauert je nach Kammer etwa 15 Minuten, oft in kleinen Gruppen, und dreht sich um Anwendung: eine Situation wird geschildert, und du sollst sagen, was du tust und worauf sich deine Befugnis stützt.
Typische Situationen: ein Ladendieb wird beobachtet, ein Gast wird aggressiv, jemand will das Objekt nicht verlassen, eine Kamera nimmt einen Bereich auf, den sie nicht aufnehmen darf. Wer zu jeder Antwort die Rechtsgrundlage mitgelernt hat, kommt hier durch. Wer nur Antworten auswendig gelernt hat, merkt es spätestens jetzt.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat und am mündlichen scheitert, muss in der Regel nur den mündlichen Teil erneut ablegen; die Frist, innerhalb derer das gilt, legt die Kammer fest — frag konkret nach, denn sie ist nicht überall gleich.
Du erhältst eine Bescheinigung über die erfolgreiche Sachkundeprüfung. Sie ist unbefristet und bundesweit gültig. Für die Tätigkeit selbst brauchst du zusätzlich die Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Eintragung im Bewacherregister — das erledigt in der Praxis meist der Arbeitgeber, verlangt aber deine Mitwirkung.